NSDAP: Informationsdienst des Reichsrechtsamtes der NSDAP., 4. Jahrgang 1939, 9/10; Reihe: Informationsdienst des Reichsrechtsamtes der NSDAP.; Herausgegeben vom Reichsrechtsamt der NSDAP. / München.

NSDAP: Informationsdienst des Reichsrechtsamtes der NSDAP., 4. Jahrgang 1939, 9/10; Reihe: Informationsdienst des Reichsrechtsamtes der NSDAP.; Herausgegeben vom Reichsrechtsamt der NSDAP. / München.
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1939, EA; 62 S.; Format: 21x30.

("Der Würfel ist gefallen! Das deutsche Volk ist zum Kampf des Rechts gegen das Unrecht und die Willkür angetreten. Der Führer hat kein Mittel unversucht gelassen, dem Recht auf friedlichem Wege zum Siege zu verhelfen. Nun muss das Recht mit den Waffen erkämpft werden. Das, wofür Ihr auf Eurem Gebiet während der Zeit der nationalsozialistischen Revolution gekämpft haben, ist jetzt der Lebenskampf des deutschen Volkes geworden. Ich erwarte von Euch, daß jeder da seine Pflicht tut, wo ihn die Führung des nationalsozialistischen Reiches hinstellt!") Die zentrale Rechtsstelle der nationalsozialistischen Bewegung ist das Reichsrechtsamt der NSDAP. Seine Aufgabe ist die Wahrung sämtlicher Rechtsbelange der Partei und die Bearbeitung aller anfallenden Rechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Parteidienststellen berührt wird. Das Reichsrechtsamt ist Reichsleiteramt. Es gliedert sich in sieben Ämter, die folgende Bezeichnungen tragen: 1. Zentralamt, 2. Amt für Rechtsverwaltung, 3. Amt für Rechtspolitik, 4. Amt für Rechtsbetreuung des Deutschen Volkes, 5. Amt für Rechtswahrer, 6. Amt für Rechtsschulung, 7. Amt für Rechtsschrifttum. - Dem Reichsrechtsamt unterstehen in fachlicher Hinsicht die Rechtsämter bei den Gauleitungen und diesen wieder die Rechtsämter in den Kreisleitungen" (so in Heft 2/3 vom Februar/März 1939) 12-94mg35*5-99sterry180- --- Rechtsabteilung der NSDAP., ab 1935 Reichsrechtsamt der NSDAP., Leiter: Hans Frank. (frei nach wikipedia); - - - Erscheinungsverlauf (lt. ZDB): 1. Jahrgang 1936/37 - 7. Jahrgang 1942 [?]; - - - I N H A L T : Inhaltsübersicht; Nachruf für den in Polen gefallenen Gaurechtsamtsleiter Dr. Toebert; Aufruf des Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP.: An die Rechtswahrer Großdeutschlands!; Gesetz über die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich vom 1. September 1939; Die Sicherung des deutschen Lebensrechts im Osten (Reichsleiter Reichsminister Dr. Hans Frank zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete ernannt - Weiteres zur Sicherung des deutschen Lebensrechts vor Ort); Die Rechtsarbeit der Partei im Kriege; Recht und Rechtspraxis im Kriege. I. Die Kriegsgesetzgebung des Reiches. 1. Die Gesetzgebung des Reiches in der Zeit vom 1.8. bis 5.10.1939; 2. Kriegsgesetzgebung im Spiegel nationalsozialistischer Strafrechts- und Strafverfahrensrechtspolitik; II. Die Rechtspraxis im Kriege. 1. Die Gaurechtsämter berichten über die Kriegsrechtspraxis; 2. DieMitwirkung des Richters an der nationalsozialistischen Rechtserneuerung (Rechtsprechungsübersicht); 3. Die Rechtsprechung zur Mischehefrage; III. Das Ausland und das deutsche Recht. 1. Der Angriff gegen die deutsche Völkerrechtslehre; 2. Amerikanische Völkerrechtslehre und das deutsche Prisenrecht); Das Recht der NSDAP.: I. Verlautbarungen der NSDAP. 1. Reichsrechtsamt und NS.-Rechtswahrerbund; 2. Oberste Parteidienststellen: A. Stellvertreter des Führers; 2. Reichsschatzmeister; 3. Oberstes Parteigericht; II. Aus der Parteigerichtsbarkeit; III. Die NSDAP. in der Kriegsgesetzgebung; IV. Die NSDAP. in der Rechtsprechung des Staates; V. Die NSDAP im Rechtsschrifttum; Terminkalender: 60 Jahre Reichsgericht; Zusammenstellung der in der Rechtsprechungsübersicht erörterten Entscheidungen: I. Blutschutzgesetz; II. Strafgesetzbuch; III. Strafrechtliche Sonderbestimmungen; IV. Eherecht; - - - "Vertraulich! Nur für den Dienstgebrauch!"; - - - Bearbeitet vom Amt für Rechtspolitik im Reichsrechtsamt der NSDAP., München; - - - Z u s t a n d : 3+, 62 einseitig bedruckte Blätter in dünner bedruckter heller Kartonmappe mit Deckel- + Rückentitel, ursprünglich links oben geklammert. Umschlag aufgeplatzt, innen gut.

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Details zum Artikel

Autor: NSDAP.

Titel: Informationsdienst des Reichsrechtsamtes der NSDAP., 4. Jahrgang 1939, 9/10; Reihe: Informationsdienst des Reichsrechtsamtes der NSDAP.; Herausgegeben vom Reichsrechtsamt der NSDAP. / München;

Verlagsort: 1939

Bemerkung: ("Der Würfel ist gefallen! Das deutsche Volk ist zum Kampf des Rechts gegen das Unrecht und die Willkür angetreten. Der Führer hat kein Mittel unversucht gelassen, dem Recht auf friedlichem Wege zum Siege zu verhelfen. Nun muss das Recht mit den Waffen erkämpft werden. Das, wofür Ihr auf Eurem Gebiet während der Zeit der nationalsozialistischen Revolution gekämpft haben, ist jetzt der Lebenskampf des deutschen Volkes geworden. Ich erwarte von Euch, daß jeder da seine Pflicht tut, wo ihn die Führung des nationalsozialistischen Reiches hinstellt!") Die zentrale Rechtsstelle der nationalsozialistischen Bewegung ist das Reichsrechtsamt der NSDAP. Seine Aufgabe ist die Wahrung sämtlicher Rechtsbelange der Partei und die Bearbeitung aller anfallenden Rechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Parteidienststellen berührt wird. Das Reichsrechtsamt ist Reichsleiteramt. Es gliedert sich in sieben Ämter, die folgende Bezeichnungen tragen: 1. Zentralamt, 2. Amt für Rechtsverwaltung, 3. Amt für Rechtspolitik, 4. Amt für Rechtsbetreuung des Deutschen Volkes, 5. Amt für Rechtswahrer, 6. Amt für Rechtsschulung, 7. Amt für Rechtsschrifttum. - Dem Reichsrechtsamt unterstehen in fachlicher Hinsicht die Rechtsämter bei den Gauleitungen und diesen wieder die Rechtsämter in den Kreisleitungen" (so in Heft 2/3 vom Februar/März 1939) 12-94mg35*5-99sterry180- --- Rechtsabteilung der NSDAP., ab 1935 Reichsrechtsamt der NSDAP., Leiter: Hans Frank. (frei nach wikipedia); - - - Erscheinungsverlauf (lt. ZDB): 1. Jahrgang 1936/37 - 7. Jahrgang 1942 [?]; - - - I N H A L T : Inhaltsübersicht; Nachruf für den in Polen gefallenen Gaurechtsamtsleiter Dr. Toebert; Aufruf des Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP.: An die Rechtswahrer Großdeutschlands!; Gesetz über die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich vom 1. September 1939; Die Sicherung des deutschen Lebensrechts im Osten (Reichsleiter Reichsminister Dr. Hans Frank zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete ernannt - Weiteres zur Sicherung des deutschen Lebensrechts vor Ort); Die Rechtsarbeit der Partei im Kriege; Recht und Rechtspraxis im Kriege. I. Die Kriegsgesetzgebung des Reiches. 1. Die Gesetzgebung des Reiches in der Zeit vom 1.8. bis 5.10.1939; 2. Kriegsgesetzgebung im Spiegel nationalsozialistischer Strafrechts- und Strafverfahrensrechtspolitik; II. Die Rechtspraxis im Kriege. 1. Die Gaurechtsämter berichten über die Kriegsrechtspraxis; 2. DieMitwirkung des Richters an der nationalsozialistischen Rechtserneuerung (Rechtsprechungsübersicht); 3. Die Rechtsprechung zur Mischehefrage; III. Das Ausland und das deutsche Recht. 1. Der Angriff gegen die deutsche Völkerrechtslehre; 2. Amerikanische Völkerrechtslehre und das deutsche Prisenrecht); Das Recht der NSDAP.: I. Verlautbarungen der NSDAP. 1. Reichsrechtsamt und NS.-Rechtswahrerbund; 2. Oberste Parteidienststellen: A. Stellvertreter des Führers; 2. Reichsschatzmeister; 3. Oberstes Parteigericht; II. Aus der Parteigerichtsbarkeit; III. Die NSDAP. in der Kriegsgesetzgebung; IV. Die NSDAP. in der Rechtsprechung des Staates; V. Die NSDAP im Rechtsschrifttum; Terminkalender: 60 Jahre Reichsgericht; Zusammenstellung der in der Rechtsprechungsübersicht erörterten Entscheidungen: I. Blutschutzgesetz; II. Strafgesetzbuch; III. Strafrechtliche Sonderbestimmungen; IV. Eherecht; - - - "Vertraulich! Nur für den Dienstgebrauch!"; - - - Bearbeitet vom Amt für Rechtspolitik im Reichsrechtsamt der NSDAP., München; - - - Z u s t a n d : 3+, 62 einseitig bedruckte Blätter in dünner bedruckter heller Kartonmappe mit Deckel- + Rückentitel, ursprünglich links oben geklammert. Umschlag aufgeplatzt, innen gut

Anzahl Bände: 1

Sprache: Deutsch

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