Rahmen-Kollektivvertrag für die Betriebe und Dienststellen der Deutschen Reichsbahn abgeschlossen zwischen der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn und dem Zentralvorstand der IG Eisenbahn.

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| Lagernummer: 301660

Selbstverlag, Dresden, 1951, 220 Seiten mit 1 Beilage und einem Zeitungsausschnitt. Broschur, Heft.

Der Fünfjahrplan ist der große Plan des Kampfes um die Gestaltung eines einheitlichen, friedliebenden und demokratischen Deutschlands. Seine Erfüllung bringt einen nie dagewesenen Aufschwung der Friedenswirtschaft und die Hebung des materiellen Wohlstandes der Bevölkerung über den Friedensstand. Die erfolgreiche Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1951 — des ersten Jahres des Fünfjahrplanes — erfordert von allen Arbeitern und Angestellten der Deutschen Reichsbahn die aktive Teilnahme an der Verwirklichung der im Transportplan gestellten Aufgaben und den unversöhnlichen Kampf gegen die Schädlinge und Saboteure unseres friedlichen Aufbaues. Unter den Bedingungen der antifaschistisch-demokratischen Ordnung in der Deutschen Demokratischen Republik sind alle Rechte der Werktätigen gesichert. Unter diesen Bedingungen ist der Kollektivvertrag für die Arbeiter und Angestellten der DeutschenReichsbahn ein wichtiges Mittel zur Erfüllung des Transportplanes. Die Planerfüllung ist die Voraussetzung für die weitere Erhöhung der Lebenshaltung aller Werktätigen. Der erfolgreiche Kampf um die Senkung der Selbstkosten ist eine wichtige Methode zur Senkung der Preise und zur Erhöhung des Reallohnes. Der Kollektivvertrag ist ein Mittel für die breiteste Entwicklung des neuen Bewußtseins zur Arbeit, der ständigen Steigerung der Verkehrsleistungen und der Arbeitsproduktivität, der Senkung der Selbstkosten, der Verbesserung der Qualität und der Arbeitsmethoden, des Vorschlags- und Erfindungswesens, des Kampfes gegen alle Produktionsverluste. Verbesserungsvorschläge und Erfindungen sind für die Entwicklung des Verkehrswesens von großer Bedeutung. Sie werden durch gesetzliche Maßnahmen besonders gefördert und geschützt. Mit Hilfe aller Eisenbahner werden technisch begründete Arbeitsnormen, Leistungslöhne und Leistungsprämiensysteme so entwickelt, daß bis zum Jahre 1955 50% aller Produktionsarbeiter im Leistungslohn beschäftigt werden. Zur Durchführung dieser Aufgaben gehört die breiteste Entfaltung der Aktivisten- undWettbewerbsbewegung. Der Stachanow-Plan in den Betrieben der Sowjetunion ist das große Vorbild unserer mit Erfolg in den Betrieben der Deutschen Reichsbahn eingeführten Aktivistenpläne. Die Aktivistenpläne schaffen die Grundlage für die Aufstellung eines betrieblichen Rekonstruktionsplanes, um eine weitere Erhöhung und Verbilligung der Produktion und die Steigerung der Arbeitsproduktivität zu erreichen. Der Betriebskollektivvertrag muß die Verpflichtung zur Aufstellung und Realisierung desAktivistenplanes enthalten. Zur schnellen und gewissenhaften Erfüllung des Betriebsplanes wird in dem Betriebskollektivvertrag die Verpflichtung aufgenommen, daß bis zum Ende des Jahres 1951 der überwiegende Teil der Eisenbahner in Brigaden arbeitet. Der Kollektivvertrag ist eine entscheidende Wendung in der Lohn- und Tarifpolitik. Er ist ein gewaltiger Schritt vorwärts. In ihm werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen die hauptsächlichsten Fragen der Arbeit geregelt, die für die Erfüllung des Transportplanes von großer Bedeutung sind, nämlich: die Organisation der Arbeit,die Lohnbedingungen,die Festsetzung der Arbeitsnormen,die Arbeitsschutzmaßnahmenund Maßnahmen für die soziale undkulturelle Betreuung der Arbeiter und Angestellten. - Einleitung - Der Volkswirtschaftsplan 1951 und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn und die IG Eisenbahn - Planaufgaben - Verpflichtungen der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn - Verpflichtungen der IG Eisenbahn - Rechtsbestimmungen - Geltungsbereich und Dauer des Vertrages - Abschluss von Betriebskollektivverträgen - Organisation der Arbeit und Lohnbedingungen - Einstellung und Entlassung - Ortsklassen - Versetzungen und Abordnungen - Entlohnung der Arbeiter (Tabellen) - Entlohnung der Lehrlinge - Entlohnung der Lkw-Fahrer und Beifahrer - Entlohnung der Pkw-Fahrer - Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Anwendung technisch begründeter Arbeitsnormen - Einstufung in den Lohngruppenkatalog - Entlohnung beim Wechsel der Arbeit - Leistungslohn — Arbeitsnormen - Entlohnung nach Qualität, Kampf gegen Ausschuß - Maßnahmen gegen Betriebsstörungen - Entlohnung der Brigadiere - Prämien für Meister, Ingenieure und Techniker - Sonstige Prämien für Zeitlöhner - Zuschläge - Entschädigungen - Dienstbereitschaft - Entlohnung der technischen und nichttechnischen Angestellten - Entlohnung der Nachwuchskräfte - Lohn- und Gehaltsvolumen, Streitfragen und Lohnausschuß - Bezahlung ausfallender Arbeitszeit - Ausgleichszulagen - Heimfahrtage - Sterbegeld - Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und systematische Erhöhung der Qualifikation der Arbeiter, Techniker und Ingenieure - Ausbildung - Erhöhung der Qualifikation - Arbeitsschutzmaßnahmen - Verbesserung des Arbeitsschutzes - Maßnahmen zur Sozialversicherung - Soziale und kulturelle Betreuung der Arbeiter und Angestellten - Schlußbestimmungen - Anlagen - Zuschläge zur Entlohnung - Entschädigung für Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Fahrzeuge - Kassenverlustentschädigung - Montageabkommen - Ortsklassenverzeichnis - Lohngruppenkatalog - Gehaltsgruppeneinteilung 1 - Arbeitsplatzbewertung - Beilage: Anweisung der Generaldirektion der DR und des Zentralvorstandes der IG Eisenbahn über den Abschluß von betriebskollektivverträgen für das Jahr 1951 (8 Seiten) - Zeitungsausschnitt "Zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner in der DDR" vom Oktober 1956.

Zustand

guter Zustand, Gebrauchs- und Alterungsspuren: Deckel oben im Falz minimal und unten im Falz ca. 2 cm eingerissen - Deckel an der Unterkante etwas beschädigt - Umschlag und Seiten teils etwas eselsohrig - Deckel und Titel mit altem Besitzervermerk - Rückseite im oberen Rand ca. 1 cm eingerissen

Details zum Artikel

Herausgeber: Deutsche Demokratische Republik, Ministerium für Arbeit

Titel: Rahmen-Kollektivvertrag für die Betriebe und Dienststellen der Deutschen Reichsbahn
abgeschlossen zwischen der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn und dem Zentralvorstand der IG Eisenbahn

Verlagsname: Selbstverlag, Dresden

Jahr: 1951

Seitenanzahl: 220 Seiten mit 1 Beilage und einem Zeitungsausschnitt

Einband: Broschur, Heft

Bemerkung: Der Fünfjahrplan ist der große Plan des Kampfes um die Gestaltung eines einheitlichen, friedliebenden und demokratischen Deutschlands. Seine Erfüllung bringt einen nie dagewesenen Aufschwung der Friedenswirtschaft und die Hebung des materiellen Wohlstandes der Bevölkerung über den Friedensstand. Die erfolgreiche Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1951 — des ersten Jahres des Fünfjahrplanes — erfordert von allen Arbeitern und Angestellten der Deutschen Reichsbahn die aktive Teilnahme an der Verwirklichung der im Transportplan gestellten Aufgaben und den unversöhnlichen Kampf gegen die Schädlinge und Saboteure unseres friedlichen Aufbaues. Unter den Bedingungen der antifaschistisch-demokratischen Ordnung in der Deutschen Demokratischen Republik sind alle Rechte der Werktätigen gesichert. Unter diesen Bedingungen ist der Kollektivvertrag für die Arbeiter und Angestellten der DeutschenReichsbahn ein wichtiges Mittel zur Erfüllung des Transportplanes. Die Planerfüllung ist die Voraussetzung für die weitere Erhöhung der Lebenshaltung aller Werktätigen. Der erfolgreiche Kampf um die Senkung der Selbstkosten ist eine wichtige Methode zur Senkung der Preise und zur Erhöhung des Reallohnes. Der Kollektivvertrag ist ein Mittel für die breiteste Entwicklung des neuen Bewußtseins zur Arbeit, der ständigen Steigerung der Verkehrsleistungen und der Arbeitsproduktivität, der Senkung der Selbstkosten, der Verbesserung der Qualität und der Arbeitsmethoden, des Vorschlags- und Erfindungswesens, des Kampfes gegen alle Produktionsverluste. Verbesserungsvorschläge und Erfindungen sind für die Entwicklung des Verkehrswesens von großer Bedeutung. Sie werden durch gesetzliche Maßnahmen besonders gefördert und geschützt. Mit Hilfe aller Eisenbahner werden technisch begründete Arbeitsnormen, Leistungslöhne und Leistungsprämiensysteme so entwickelt, daß bis zum Jahre 1955 50% aller Produktionsarbeiter im Leistungslohn beschäftigt werden. Zur Durchführung dieser Aufgaben gehört die breiteste Entfaltung der Aktivisten- undWettbewerbsbewegung. Der Stachanow-Plan in den Betrieben der Sowjetunion ist das große Vorbild unserer mit Erfolg in den Betrieben der Deutschen Reichsbahn eingeführten Aktivistenpläne. Die Aktivistenpläne schaffen die Grundlage für die Aufstellung eines betrieblichen Rekonstruktionsplanes, um eine weitere Erhöhung und Verbilligung der Produktion und die Steigerung der Arbeitsproduktivität zu erreichen. Der Betriebskollektivvertrag muß die Verpflichtung zur Aufstellung und Realisierung desAktivistenplanes enthalten. Zur schnellen und gewissenhaften Erfüllung des Betriebsplanes wird in dem Betriebskollektivvertrag die Verpflichtung aufgenommen, daß bis zum Ende des Jahres 1951 der überwiegende Teil der Eisenbahner in Brigaden arbeitet. Der Kollektivvertrag ist eine entscheidende Wendung in der Lohn- und Tarifpolitik. Er ist ein gewaltiger Schritt vorwärts. In ihm werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen die hauptsächlichsten Fragen der Arbeit geregelt, die für die Erfüllung des Transportplanes von großer Bedeutung sind, nämlich: die Organisation der Arbeit,die Lohnbedingungen,die Festsetzung der Arbeitsnormen,die Arbeitsschutzmaßnahmenund Maßnahmen für die soziale undkulturelle Betreuung der Arbeiter und Angestellten. - Einleitung - Der Volkswirtschaftsplan 1951 und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn und die IG Eisenbahn - Planaufgaben - Verpflichtungen der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn - Verpflichtungen der IG Eisenbahn - Rechtsbestimmungen - Geltungsbereich und Dauer des Vertrages - Abschluss von Betriebskollektivverträgen - Organisation der Arbeit und Lohnbedingungen - Einstellung und Entlassung - Ortsklassen - Versetzungen und Abordnungen - Entlohnung der Arbeiter (Tabellen) - Entlohnung der Lehrlinge - Entlohnung der Lkw-Fahrer und Beifahrer - Entlohnung der Pkw-Fahrer - Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Anwendung technisch begründeter Arbeitsnormen - Einstufung in den Lohngruppenkatalog - Entlohnung beim Wechsel der Arbeit - Leistungslohn — Arbeitsnormen - Entlohnung nach Qualität, Kampf gegen Ausschuß - Maßnahmen gegen Betriebsstörungen - Entlohnung der Brigadiere - Prämien für Meister, Ingenieure und Techniker - Sonstige Prämien für Zeitlöhner - Zuschläge - Entschädigungen - Dienstbereitschaft - Entlohnung der technischen und nichttechnischen Angestellten - Entlohnung der Nachwuchskräfte - Lohn- und Gehaltsvolumen, Streitfragen und Lohnausschuß - Bezahlung ausfallender Arbeitszeit - Ausgleichszulagen - Heimfahrtage - Sterbegeld - Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und systematische Erhöhung der Qualifikation der Arbeiter, Techniker und Ingenieure - Ausbildung - Erhöhung der Qualifikation - Arbeitsschutzmaßnahmen - Verbesserung des Arbeitsschutzes - Maßnahmen zur Sozialversicherung - Soziale und kulturelle Betreuung der Arbeiter und Angestellten - Schlußbestimmungen - Anlagen - Zuschläge zur Entlohnung - Entschädigung für Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Fahrzeuge - Kassenverlustentschädigung - Montageabkommen - Ortsklassenverzeichnis - Lohngruppenkatalog - Gehaltsgruppeneinteilung 1 - Arbeitsplatzbewertung - Beilage: Anweisung der Generaldirektion der DR und des Zentralvorstandes der IG Eisenbahn über den Abschluß von betriebskollektivverträgen für das Jahr 1951 (8 Seiten) - Zeitungsausschnitt "Zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner in der DDR" vom Oktober 1956

Produktart: Buch

Sprache: Deutsch

Länge x Breite: 20.5 cm x 14.5 cm

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Ich bin froh, die eigentlich losen Zeitschriften in gebundener Buchform und dieser Qualität gefunden zu haben. Total genial.

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