Rarität zur Demokratiegeschichte: Vier Originaldokumente zu den Wahlen im Jahre 1848 im Königreich Bayern als Folge der Märzrevolution. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------...

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Die Märzrevolution von 1848 hatte im Königreich Bayern zur Folge, dass zwei Wahlen stattfanden: Im April 1848 wurden die bayerischen Abgeordneten zur Nationalversammlung in Frankfurt gewählt und im Dezember die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Die hier angebotenen vier Originaldrucke sind Quellen zu diesen beiden Wahlen.


1. Zwei Dokumente zur Wahl der Abgeordneten für die Frankfurter Nationalversammlung in Bayern:
Die Nationalversammlung in Frankfurt mit 830 gewählten Abgeordneten und ihren Stellvertretern aus allen deutschen Monarchien beriet ab 18.05.1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main über eine Verfassung für einen zu gründenden deutschen Staat.

Dokument 1.1: Gesetzestext
„Gesetz, die Wahl der bayerischen Abgeordneten zur Volks-Vertretung bey dem teutschen Bunde betrefs:“ Das Gesetz legt u. a. fest, dass je „50000 Seelen“ ein Abgeordneter zu wählen ist (Art. 1) oder dass von den Wählern in einer Urwahl lediglich die Wahlmänner gewählt werden und diese dann die Abgeordneten zu wählen haben (Art. 3).
Umfang: 1 Doppelblatt (4 Druckseiten) im Format 21 x 34 cm (Folio)

Dokument 1.2: Wahlaufruf
„Bayerische Wähler! zunächst Ihr Wähler des vereinigten Abgeordneten-Wahlbezirks Traunstein!
Behufs einer glücklichen Wahl der Abgeordneten zur teutschen Nationalvertretung in Frankfurt thut vor Allem Eintracht noth - […] Und dazu helfe uns Gott!“
Umfang: 1 Doppelblatt (2 Druckseiten, 2 Leerseiten) im Format 21 x 34 cm (Folio)


2. Zwei Dokumente zur Wahl des Bayerischen Landtags:
Als Folge der revolutionären Ereignisse vom März 1848 mit dem Rücktritt König Ludwig I., wurde am 7.12.1848 der bayerische Landtag neu gewählt. Das Wahlgesetz vom 4. Juni 1848 legte fest, dass pro 31.500 Einwohner des Königreichs Bayern ein Landtagsabgeordneter gewählt werden sollte. In „Urwahlen“ waren zunächst Wahlmänner zu wählen, die dann die Abgeordneten wählten.

Dokument 2.1: Ausführungsbestimmungen zum Wahlgesetz
„Instruction zum Gesetze vom 4. Juni 1848 die Wahl der Landtags-Abgeordneten betreff.“
Umfang: Doppelblätter (8 Druckseiten) im Format 21 x 34 cm (Folio)

Dokument 2.2: Wahlaufruf
„Wähler des vereinigten Wahlbezirks Traunstein! Durchdrungen von der Wichtigkeit der bevorstehenden Wahlen zum bayerischen Landtage, aber auch angeregt durch…“
Umfang: 1 Blatt (Vorder- und Rückseite bedruckt) im Format 21 x 34 cm (Folio)
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Zustand

Die vier sehr gut erhaltenen Drucke sind in der Mitte gefaltet überliefert und zeigen altersbedingte Lichtverfärbungen, kleinere Randläsuren und Büge. Alle vier Blätter sind mit einer Ordnerlochung versehen, es gibt keine Texteinbußen. (Bitte beachten Sie, dass die hier hinterlegten Scans aus technischen Gründen die Blätter nicht in allen Fällen vollständig zeigen, sondern am unteren Rand abschneiden. Die Originale sind natürlich unbeschnitten und vollständig.)
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