Revidirte Sammlung in Kraft bestehender Weisungen und Verordnungen des Obergerichts und der Justizkommission umfassend den Zeitraum von 1832 bis 1854. Nebst einem Anhange, enthaltend obergerichtliche und justizrechtliche Maximen aus den Jahren 1848, 49,

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Stocker'sche Buchdruckerei, Luzern, 1854, 232 Seiten. Gebunden Halbleder.

Vorliegende« Sammlung enthält theils auszüglich, theils unabgekürzt, sämmtliche Weisungen und Verordnungen, welche vom Obergerichte und der Justizkommission in den ihrer Verwaltung und Aufsicht unterstellten Geschäftszweigen seit 1832 bis 1854 erlassen wurden, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, und deren neuerliche Aufnahme gegenwärtig noch nöthig oder angemessen schien, — nebst einem Anhange grundsätzlicher Entscheide benannter Behörden aus den Jahren 1848 bis und mit 1851. Diese Weisungen und Verordnungen sind, mit Ausnahme einiger besonderer Erlasse, hauptsächlich an die Verbot- und Statthalterämter, Bezirksgerichte, Konsum- und Hypothekar-Offizien, Gerichtspräsidenten und Gerichtskanzleien, Gemeindeammänner etc. gerichtet. Es hat bishin noch keine so vollständige Weisungs-Sammlung existirt.

Zustand

guter Zustand, Gebrauchs- und Alterungsspuren: Rücken und Lederecken teils mit kleinen Beschädigungen - Vorsatz und Titel mit altem Besitzerstempel - Vorsätze und Seiten überwiegend sauber und ordentlich, aber auch mehr oder weniger fleckig - 3 Blatt unten mit größerem Eselsohr, etwa 30 Blatt oben mit kleinem Eselsohr

Details zum Artikel

Titel: Revidirte Sammlung in Kraft bestehender Weisungen und Verordnungen des Obergerichts und der Justizkommission
umfassend den Zeitraum von 1832 bis 1854. Nebst einem Anhange, enthaltend obergerichtliche und justizrechtliche Maximen aus den Jahren 1848, 49, 50 und 1851

Auflage: Erstausgabe

Verlagsname: Stocker'sche Buchdruckerei, Luzern

Jahr: 1854

Seitenanzahl: 232 Seiten

Einband: Gebunden Halbleder

Bemerkung: Vorliegende« Sammlung enthält theils auszüglich, theils unabgekürzt, sämmtliche Weisungen und Verordnungen, welche vom Obergerichte und der Justizkommission in den ihrer Verwaltung und Aufsicht unterstellten Geschäftszweigen seit 1832 bis 1854 erlassen wurden, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, und deren neuerliche Aufnahme gegenwärtig noch nöthig oder angemessen schien, — nebst einem Anhange grundsätzlicher Entscheide benannter Behörden aus den Jahren 1848 bis und mit 1851. Diese Weisungen und Verordnungen sind, mit Ausnahme einiger besonderer Erlasse, hauptsächlich an die Verbot- und Statthalterämter, Bezirksgerichte, Konsum- und Hypothekar-Offizien, Gerichtspräsidenten und Gerichtskanzleien, Gemeindeammänner etc. gerichtet. Es hat bishin noch keine so vollständige Weisungs-Sammlung existirt

Produktart: Buch

Sprache: Deutsch

Länge x Breite: 18.5 cm x 12 cm

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