Speyer – Lehmann, Chronica der freyen Reichs-Statt Speyr - 1612 FOLIO - PFALZ

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Beschreibung

Speyer – Lehmann, Christoph.
Chronica der freyen Reichs-Statt Speyr. Darinn von dreyerley
fürnemblich gehandelt, Erstlich vom Ursprung, Uffnemen, Befreyung,
Beschaffenheit deß Regiments, Freyheiten, Privilegien …, Zum andern, von
Anfang unnd Uffrichtung deß Teutschen Reichs, desselben Regierung …,
Zum dritten, von Anfang und Beschreibung der Bischoffen zu Speyr, unnd
deß Speyrischen Bisthumbs. 7 Teile in 1 Band. Frankfurt aam Main, N.
Hoffmann für J. Rose 1612. Folio (35,5 x 24 cm.). [4] Bl., 1024 S., [49]
Bl. mit Titelbl. in Rot u. Schwarz u. 8 wdh. großen
Holzschnitt-Druckermarken. Prgt. d. Zt. mit goldgepr. Rückenschild.


ADB XVIII, 136. Dahlmann-Weitz 1556.
Graesse IV, 151. VD17 23:231115A. – Erste Ausgabe des Hauptwerks des
sächsischen Historikers C. Lehmann (1570-1638). Lehmann war seit 1594
Lehrer an der Gelehrten- und Rathsschule (schola senatoria) in Speyer
und wurde 1595 zum Conrector befördert. Seit 1604 war er der erste
Stadtschreiber. – Seinen litterarischen Ruf verdankt L. zwei Werken, der
„Chronica der Freyen Reichs Stadt Speyr …“ und seiner
Sprichwörtersammlung „Florilegium Politicum“. Ganz besonders aber ist es
die erstere, zugleich sein frühestes Werk, durch welches er sich nicht
nur in Speyer einen Namen begründet hatte, um dessen willen man ihn als
den „berühmten L.“, ja den „deutschen Livius“ mit bereitwilligster
Hingebung anerkannte, sondern das auch weit über Speyer hinaus (soll
doch der Minister Colbert befohlen haben, eine französische Uebersetzung
der Chronik anzufertigen) im Gebiete deutscher Städtegeschichte einen
bewährten Ruf bis auf den heutigen Tag sich erhalten hat. Bei der
Abfassung dieser seiner Chronik beobachtete er gewissenhaft das „nonum
prematur in annum“, denn erst nach zehnjähriger Arbeit übergab er das
Manuscript vorschriftsmäßig dem Rathe der Reichsstadt zur amtlichen
Censur, worauf der Druck, auch äußerlich ein stattliches Opus, in
Großfolio zu Frankfurt 1612 in Verlegung Jonas Rosen erschien. Die
dreifache Aufgabe, die sich L. setzte und in extenso schon auf dem Titel
präcisirte, führt er in sieben Büchern von den ältesten Zeiten bis auf
den Regierungsantritt Kaiser Maximilians I. durch. … L. schrieb seine
Chronik in deutscher Sprache und zwar ist sein Deutsch für jene Zeit, wo
man bereits begonnen hatte, unsere Muttersprache mit allerlei
ausländischen Lappen zu verunstalten, von anerkennenswerther Reinheit,
seine Darstellung ist durchgängig frisch und nicht selten wird er
wahrhaft beredt, bei aller Breite zeigen seine Erzählungen eine
ergötzliche Natürlichkeit und sicher ist, daß er an Sprache und
Darstellungsgabe seinem Fortseher und Erweiterer Melchior Fuchs, der
fast hundert Jahre, sowie seinem Biographen Baur, der 150 Jahre später
schrieb, weit voransteht. Einen bedeutenden Werth aber gewinnt sein Werk
besonders dadurch, daß er überall die wesentlichen Belegstellen für
seine Angaben ausführlich mittheilt und auf solche Weise den Leser in
den Stand setzt, die Resultate, die er gewinnt oder gewonnen zu haben
glaubt, mit den Quellen selbst zu vergleichen. L. hat, wie er selbst in
einem Schreiben an Landgraf Moritz von Hessen sagt (Baur a. a. O., S.
177), vier Bibliotheken benützt und in der That eine Menge von
Schriftstellern gelesen, um sich die Zustände und Einrichtungen des
Deutschen Reiches in geschichtlichem Zusammenhange klar zu machen. Für
die Speyerer Angelegenheiten stand ihm das damals (Vaur, S. 48) bereits
von seinem Vorgänger im Stadtschreiberamte, Hermann Schießer trefflich
geordnete reichsstädtische Archiv (die gegenwärtige schöne Ordnung
dieses Archivs verdankt man dem sehr verdienten, am 18. August 1836
verstorbenen K. Kreisarchivar Peter Bernh. Geyer) zu Gebote, wie für
allgemeinere Städteangelegenheiten das seiner Aufsicht anvertraute
bereits erwähnte Archiv der Städte rheinischer Bank. Von den Urkunden,
welche er benützte und seiner Chronik einverleibte, sind zunächst
unstreitig die Kaiserurkunden die wichtigsten; übrigens hat er kaum die
Hälfte dieser aus dem Zeitraum, welchen sein Werk behandelt, im Speyerer
Archive vorhandenen Urkunden veröffentlicht, wie die Vergleichung mit
den Geyer’schen Repertorien ergiebt. Außerdem enthält die Chronik noch
einige päpstliche und mehrere bischöfliche Urkunden, sowie eine Menge
Rathserlasse, Verträge mit benachbarten Fürsten und Städten,
Vergleichshandlungen und, was zu dem Interessantesten des mitgetheilten
urkundlichen Materials gehört, die alten Richterordnungen der
Reichsstadt. Unter den letzteren hat er übrigens die sogen.
Vierrichterordnung nicht nach dem ältesten Original von 1314, sondern in
der etwas abgeänderten Redaction von 1328, enthalten im Cod. 6 (Geyer;
bei Zeuß, Die freie Reichsstadt Speier, 1843, S. 2. Cod. C.) abdrucken
lassen“ (J. Franck in ADB). – Rücken am Fuß mit kl. Fehlstelle,
zeitgenöss. Besitzvermerk a. T., nur vereinzelt etwas braunfleckig, sehr
gutes Exemplar.

Zustand

Siehe Beschreibung
oldthing-Nummer: 45094530
| Lagernummer: 285070958680

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Cheesy am 18.04.2024

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