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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR OLDTHING FREIKARTEN
§ 1 Gültigkeit
Für das Vertragsverhältnis zwischen oldthing ~ Regina Pröhm & Michael Schrottmeyer GbR (im Folgenden: oldthing genannt) und dem an oldthing kostenfrei registrierten Nutzer oder kostenpflichtig angemeldeten Mitglied (nachfolgend gemeinschaftlich "Kunde" genannt) gelten diese Geschäftsbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von oldthing.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Teilnahme an dem Angebot von oldthing ist abgeschlossen, sobald die Registrierung bzw. Anmeldung des Kunden durch oldthing angenommen wurde.
§ 3 Leistungsumfang
oldthing betreibt online einen Veranstaltungskalender und vertreibt Freikarten.
oldthing steht nicht dafür ein, dass für bestimmte Veranstaltungen Tickets angeboten werden. Das Angebot richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Ticketkontingenten.
Bei kostenfreier Registrierung stehen die Leistungen des Portals nach dem Ermessen von oldthing nur eingeschränkt zur Verfügung.
Die vergebenen Tickets sind auf den jeweiligen Kunden ausgestellt und nicht übertragbar. Dies gilt nicht, wenn oldthing die Übertragung anbietet.
oldthing haftet nicht für die tatsächliche Durchführung sowie die Art und Weise der Durchführung der Veranstaltungen, für die Tickets vergeben werden, sowie die Platzierung entsprechend der durch den Veranstalter übermittelten und bei oldthing angegebenen Preiskategorien.
Der Zutritt zu einer Veranstaltung kann nach den Bedingungen des Herausgebers eines Tickets ggf. eingeschränkt sein. Dem Kunden obliegt die Prüfung der entsprechenden Vorgaben. oldthing wird auf diese hinweisen, soweit sie oldthing bekannt sind. Insbesondere kann der Veranstalter die Vergabe von Tickets beschränken, wenn Kunden mehrfach auf der Gästeliste stehen.
oldthing ist verpflichtet, die Veranstaltungen entsprechend der gemachten Angaben der Veranstalter einzustellen und die Ticketbesitzer bzw. Veranstalter über die Ergebnisse der Auslosungen zu informieren sowie ihm übermittelte Veränderungen von Veranstaltungen im Rahmen seiner Möglichkeiten im vertretbaren Umfang an die Ticketbesitzer weiter zu reichen. Er ist nicht verpflichtet, die Angaben der Veranstalter zu überprüfen.
§ 4 Datennutzung
Die vom Kunden bei der Registrierung und im Rahmen der Nutzung des Angebotes erhobenen Daten sowie der Umfang der Nutzung sind in den Datenschutzbestimmungen beschrieben.
§ 5 Haftung
Die Parteien haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Verantwortlichkeit und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Richtigkeit der bei der Registrierung gemachten Angaben und für die Informationen, die er über sich im Rahmen der Nutzung des Portals bereitstellt, allein verantwortlich. Der Kunde versichert ferner, dass er keine geschäftlichen Absichten hat und die ihm etwaig anvertraute Daten Dritter nicht zu anderen Zwecken, insbesondere zu kommerziellen oder Werbezwecken verwendet.
Ferner verpflichtet sich der Kunde, oldthing nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
keine Tickets, insbesondere die über oldthing erlangten, zum Kauf anzubieten bzw. zu verkaufen oder zu versteigern oder zum Zwecke des Verkaufs an Dritte weiter zu reichen, sei es innerhalb oldthing oder über andere Wege;
keine über oldthing erlangten Tickets ausschließlich zu dem Zwecke anzunehmen, um sie innerhalb oder außerhalb oldthing gegen andere Tickets oder andere Gegenwerte zu tauschen;
keine über oldthing erlangten Tickets ausschließlich zu dem Zwecke anzunehmen, um sie innerhalb oder außerhalb oldthing an Dritte weiter zu reichen, auch nicht als Geschenk.
Die Nichtbeachtung einer der oben genannten Verhaltensverpflichtungen kann sowohl zu einer sofortigen Kündigung des Vertrages führen als auch zivil- und strafrechtliche Folgen für den Kunden selbst haben.
oldthing behält sich insbesondere das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund zu kündigen, falls bei der Anmeldung oder Nutzung des Service sittenwidrige, obszöne oder politisch radikale Inhalte oder Fotos verbreitet werden sollen oder der Kunde das System missbräuchlich im obigen Sinne nutzt.
§ 7 Sonstiges
Nebenabreden bestehen nicht. Frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam. Gerichtsstand ist Berlin.
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.