Geordnete und gebesserte Zinbergkwercksordnung der Bergkstedt Schlackenwalden, Schönfelden, Lautterpach, sampt derselben zugehörenden Gepirgen.

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Prometheus, Prag, 1930, 44 Seiten mit einigen Bildern + 33 Seiten in der Textbeilage. Gebunden Leder.

Diese getreue Wiedergabe der Bergordnung (von 1548) wurde vom Berg- und Hüttenmännischen Verlag Prometheus" in Prag herausgegeben und in der eigenen Druckerei auf handgeschöpftem Hollandpapier "Vélin Teinté" im November 1930 hergestellt" nummeriertes Exemplar (Nr. 157) die beiliegende Textbroschüre enthält eine Übersetzung ins Neudeutsche von Otto Langhammer - Vorwort - Einige Worte über Bergordnungen in Böhmen - Über den Empfang der Lehen und auf welche Weise dieselben wieder in unser Freies zurückfallen   Über die Verpflichtung des Bergmeisters zu Schlackenwald jedesmal eine Lehnzettellabschrift dem Bergrichter nach Schönfeld zu übersenden - Über das Vermessen und Anhalten der Vierungen - Über Bestellung der Zechen mit Steigern, Schichtmeistern oder Werkführern - Über das An- und Ausfahren und das Feuersetzen - Über das Einfahren des Bergmeisters und der Geschworenen und deren Aufsicht - Über Bergfesten - Über das Verdingen und wie sich die Steiger und Arbeiter zu den Gedingen verhalten sollen - Über den Lohn der Arbeiter in und auf der Grube und was ihnen anbefohlen ist - Über den Fuhrlohn und die Fuhrleute, die Truhen und das Aufladen - Über das Lachter und Schachtholz - Welche Ordnung auf den Mühlen mit den Mühlsteigern und Mühlarbeitern eingehalten werden soll - Über die Schmelzer, das Schmelzen und ihren Lohn - Über den Schmelzerlohn - Über den Flössmeister und das Zinnflössen - Über Einbringung des Zehenten - Über den freien Zinnkauf - Über Erbstollen - Über das Verziehen der Markscheider - Über den wöchentlichen Anschnitt - Über den Büchsenpfennig und wie derselbe zu verwalten ist - Über Unfälle der Grubenarbeiter - Über das Quatembergeld - Über den Bergschmied - Über Strafen für Diebstahl, welcher auf den Gruben und in den Mühlen verübt wird - Über den Wassersteiger, Wasserknechte, Göppeltreiber, Anschläger und Ausläufer - Über das Bier- und Weinausschankverbot auf den Zechen - Über das Verleihen mit Rücksicht auf das Unschlitt - Über den Marktverkauf und was diesen sonst betrifft - Über Entscheidung strittiger Angelegenheiten - Über die Gewalt des Bergmeisters und zu welcher Art Strafen und Sühnen er berechtigt ist - Zu welchen Strafen und Bussen der Bürgermeister, der Rat und das Gericht befugt sind und wie sie zum Recht zu verhelfen haben - Über Entscheidung strittiger Angelegenheiten, welche sich zwischen dem Bergmeister und Bürgermeister, bezüglich der Güterverpfändung zutragen würden - Eid des Zehenters - Eid des Bergmeisters und Bergrichters - Eid der Berggeschworenen - Eid der Steiger, Mühlmeister, Schichtmeister oder Werkmeister - Eid der Schmelzer - Eid des Flössmeisters - Eid des Wasserteilers.

Zustand

guter Zustand, geringe Gebrauchs- und Alterungsspuren: Ledereinband naturgemäß etwas verzogen, im Rücken ca. mittig quer gerissen und am Rücken mit wenigen kleinen Beschädigungen - Schuber an den Kanten teils mit kleinen Abschürfungen - Seiten sauber und ordentlich - Textbeilage an den Rändern / Seitenschnitt teils gering stockfleckig und Vorderseite rechts oben kleiner Eckabriss

Details zum Artikel

Herausgeber: Otto Langhammer

Titel: Geordnete und gebesserte Zinbergkwercksordnung der Bergkstedt Schlackenwalden, Schönfelden, Lautterpach, sampt derselben zugehörenden Gepirgen

Auflage: Erstausgabe

Verlagsname: Prometheus, Prag

Jahr: 1930

Seitenanzahl: 44 Seiten mit einigen Bildern + 33 Seiten in der Textbeilage

Einband: Gebunden Leder

Bibliophilie: nummerierte/limitierte Ausgabe

Bemerkung: Diese getreue Wiedergabe der Bergordnung (von 1548) wurde vom Berg- und Hüttenmännischen Verlag Prometheus" in Prag herausgegeben und in der eigenen Druckerei auf handgeschöpftem Hollandpapier "Vélin Teinté" im November 1930 hergestellt" nummeriertes Exemplar (Nr. 157) die beiliegende Textbroschüre enthält eine Übersetzung ins Neudeutsche von Otto Langhammer - Vorwort - Einige Worte über Bergordnungen in Böhmen - Über den Empfang der Lehen und auf welche Weise dieselben wieder in unser Freies zurückfallen   Über die Verpflichtung des Bergmeisters zu Schlackenwald jedesmal eine Lehnzettellabschrift dem Bergrichter nach Schönfeld zu übersenden - Über das Vermessen und Anhalten der Vierungen - Über Bestellung der Zechen mit Steigern, Schichtmeistern oder Werkführern - Über das An- und Ausfahren und das Feuersetzen - Über das Einfahren des Bergmeisters und der Geschworenen und deren Aufsicht - Über Bergfesten - Über das Verdingen und wie sich die Steiger und Arbeiter zu den Gedingen verhalten sollen - Über den Lohn der Arbeiter in und auf der Grube und was ihnen anbefohlen ist - Über den Fuhrlohn und die Fuhrleute, die Truhen und das Aufladen - Über das Lachter und Schachtholz - Welche Ordnung auf den Mühlen mit den Mühlsteigern und Mühlarbeitern eingehalten werden soll - Über die Schmelzer, das Schmelzen und ihren Lohn - Über den Schmelzerlohn - Über den Flössmeister und das Zinnflössen - Über Einbringung des Zehenten - Über den freien Zinnkauf - Über Erbstollen - Über das Verziehen der Markscheider - Über den wöchentlichen Anschnitt - Über den Büchsenpfennig und wie derselbe zu verwalten ist - Über Unfälle der Grubenarbeiter - Über das Quatembergeld - Über den Bergschmied - Über Strafen für Diebstahl, welcher auf den Gruben und in den Mühlen verübt wird - Über den Wassersteiger, Wasserknechte, Göppeltreiber, Anschläger und Ausläufer - Über das Bier- und Weinausschankverbot auf den Zechen - Über das Verleihen mit Rücksicht auf das Unschlitt - Über den Marktverkauf und was diesen sonst betrifft - Über Entscheidung strittiger Angelegenheiten - Über die Gewalt des Bergmeisters und zu welcher Art Strafen und Sühnen er berechtigt ist - Zu welchen Strafen und Bussen der Bürgermeister, der Rat und das Gericht befugt sind und wie sie zum Recht zu verhelfen haben - Über Entscheidung strittiger Angelegenheiten, welche sich zwischen dem Bergmeister und Bürgermeister, bezüglich der Güterverpfändung zutragen würden - Eid des Zehenters - Eid des Bergmeisters und Bergrichters - Eid der Berggeschworenen - Eid der Steiger, Mühlmeister, Schichtmeister oder Werkmeister - Eid der Schmelzer - Eid des Flössmeisters - Eid des Wasserteilers

Produktart: Buch

Sprache: Deutsch

Länge x Breite: 28.5 cm x 19.5 cm

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Ich bin froh, die eigentlich losen Zeitschriften in gebundener Buchform und dieser Qualität gefunden zu haben. Total genial.

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Die Kommunikation war super wie auch der Versand und die erhaltene Ware. Vielen Dank

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Good communication. Easy to pay. Book arrived in great condition.

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