Reglement wegen des alljährlichen Lucien-Schosses, Vorschosses, und des Nachtwacht- und Leuchten-Geldes. Auf Befehl Eines Hochedlen Raths der Stadt Hamburg publiciret den 10. October 1766.

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(Hamburg), gedr.von Carl Wilhelm Meyn, 1766-1787, 4 Bll. Mit Kopf- u. Schluß-Vign. - ANGEBUNDEN: Reglement wegen des Kopf-Geldes. Auf Befehl Eines Hochedlen Raths publiciret den 7. May 1770. Hbg., gedr. von J. C. Piscator. 16 S. Mit Kopf- u. Schluß-Vign. - UND: Reglement der Graben-Gelder. ...publ. den 10ten Januar 1777. Ebda. 4 Bll. - UND: Reglement des Hauerschillings. ...publ. den 31sten März 1775. Ebda. 4 Bll. - UND: Reglement wegen des Quart pro Centum. publ. den 7ten May 1770. Hbg., gedr.von Carl Wilhelm Meyn, 1790. 12 S. - UND: Neues und allgemeines Contributions-Reglement. ...publ. den 8. September 1766. Ebda., 1787. 16 S. 6 Teile zus. in Pp. d. Zt.

Zustand

Lucienschoß: jährliche oder halbjährliche Grundsteuer, benannt nach der Fälligkeit um den Luzientag (13. Dezember) (DRW). - Das Kopfgeld wurde in Klassen unterteilt nach Stand u. Vermögen u. betrug 1/1000 pro Mann, für Frauen die Hälfte. - Grabengeld war eine Abgabe für Bau, Befestigung u. Bewachung der Wälle u. Gräben, bzw. eine Verkehrsabgabe. (DRW) - Hauerschilling heißt in Hamburg soviel als Mietzins (Ersch/Gruber). - Das Quart pro Centum war eine Art Vermögenssteuer, "nemlich die zu entrichtenden vier Schilling grob Hamburger Courant von jeder hundert Mark Banco" u. wurde sowohl auf Immobilien wie auf Mobilien erhoben. - Das Contributions-Reglement galt für alle Abgaben u. besagte u.a.,"daß jeder Bürger und Einwohner schuldig [sei], alle seine Contributionen selbst in Person an den Schoß-Tafeln zu zahlen". - Einband berieben, stellenw. gebräunt. Ordentliches Exemplar

Details zum Artikel

Titel: Reglement wegen des alljährlichen Lucien-Schosses, Vorschosses, und des Nachtwacht- und Leuchten-Geldes. Auf Befehl Eines Hochedlen Raths der Stadt Hamburg publiciret den 10. October 1766

Verlagsort: (Hamburg)

Verlagsname: gedr.von Carl Wilhelm Meyn

Jahr: 1766-1787

Seitenanzahl: 4 Bll. Mit Kopf- u. Schluß-Vign. - ANGEBUNDEN: Reglement wegen des Kopf-Geldes. Auf Befehl Eines Hochedlen Raths publiciret den 7. May 1770. Hbg., gedr. von J. C. Piscator. 16 S. Mit Kopf- u. Schluß-Vign. - UND: Reglement der Graben-Gelder. ...publ. den 1

Sprache: Deutsch

Händler-Kategorie: Hamburg: Finanzwesen, Geld, Versicherungen

Aktuelle Bewertungen

Mitglied-166936 am 10.04.2024

Die Lieferung kam schnell und das Buch ist sehr schön. Durch die vielen Abbildungen wird man in eine andere Zeit versetzt - in die Zeit meiner Großeltern. Ich suche seit langem nach alten Bildern von Barmbek (Maurienstraße), die in diesem Buch aber nicht zu finden sind.

Mitglied-141453 am 24.01.2024

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Mitglied-141453 am 13.12.2023

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Mitglied-126568 am 10.10.2018

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GastAccount am 11.05.2018
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