Einblattdruck 1780: Verbot des bayerischen Kurfürsten, außerhalb der bayerischen Landesgrenzen zu studieren, vom 30. Oktober 1780.

Landesgeschichte, Bayern, Bildung, Finanzen

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Beschreibung

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Titel und bibliografische Daten des Druckes:

Höchst-Landesherrliche Verordnung.
[…],dass kein Landeskind ausser einer gnädig-
sten Specialerlaubniß, die nur in ganz besonderen
Fällen ertheilt wird, ausser Landes studiern soll,
wenn es je eine Beförderung im Vaterlande hof-
fen will. […]

München den 30 October 1780.
Ex Commissione Serenis. Dni. Dni.
Ducis, et Electoris Speciali.
Franz Blasius Martin Wagner
Churf. Oberlandesregierungssecretär
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Diese „Verordnung“ gehört in den Kontext der sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts wie in vielen anderen europäischen Monarchien auch im Kurfürstentum Bayern verschärfenden Finanzkrise. Kurfürst Karl Theodor hatte schon bei seinem Amtsantritt 1777 verfügt, „dass kein Landeskind ausser einer gnädigsten Specialerlaubniß, die nur in ganz besonderen Fällen ertheilt wird, ausser Landes studiern soll.“ Doch scheint der gewünschte Effekt noch eingetreten zu sein, denn „nun vernehmen Seine Kurfürstl. Durchleucht mißfälligst, dass dieser gnädigsten Verordnung vielfältig zuwider gehandelt, das Geld ohne Noth ausser Landes verzehrt, und nicht nur die churfürstlichen Lyceen und Gymnasien, die mit großen Kosten zum Besten der Landeskinder unterhalten werden, geschwächt, sondern selbst die sistematisch-gleichförmige Lehrart grösten Theils gehindert werde. Höchstselbe bestättigen also nicht nur obengedachte Verordnung und befehlen gnädigst, dass fernerkein Landeskind zum Studiren sich ausser Landes begeben soll.“ Mit seinen Sanierungsmaßnahmen scheint Karl Theodor allerdings nicht sehr erfolgreich gewesen zu sein, denn als er 1799 starb, beliefen sich die Staatschulden in Bayern auf 20 Millionen Gulden.

„Karl (oder Carl) Philipp Theodor (1724 - 1799) war seit dem 31. Dezember 1742 als Karl IV. Pfalzgraf und Kurfürst von der Pfalz sowie Herzog von Jülich-Berg. Seit dem 30. Dezember 1777 war er als Karl II. auch Kurfürst von Bayern. Seine Regierungszeit hatte enorme Bedeutung für die kulturelle, ökonomische und infrastrukturelle Entwicklung des süddeutschen Raumes in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. […]
Als 1777 der bayerische Kurfürst starb, trat Karl Theodor seine Nachfolge an und wurde damit „Herr der sieben Länder“. Er verlegte 1778, wie im Vertrag vorgesehen, seine Residenz von Mannheim nach München. Auch seine landfremden pfälzischen Räte brachte er mit. Der neue Doppelstaat wurde gemeinhin Pfalz-Baiern genannt. Da Kaiser Joseph II. Niederbayern und die Oberpfalz für Österreich beanspruchte, war Karl Theodor bereit, im Tausch gegen Vorderösterreich auf diese Landesteile zu verzichten. Dies führte jedoch zum Eingreifen Friedrichs II. von Preußen. Im Bayerischen Erbfolgekrieg verlor Karl Theodor 1779 im Frieden von Teschen das Innviertel an Österreich und erhielt dafür die Anerkennung der Rechtmäßigkeit seiner Erbfolge. Am 26. April 1782 empfing er Papst Pius VI. in München.
Danach versuchte er, ganz Bayern gegen die Österreichischen Niederlande zu tauschen. […]
Anders als in der Pfalz war Karl Theodor daher in Bayern unbeliebt. Er umgab sich nur mit Pfälzern und interessierte sich lange Zeit wenig für bayerische Angelegenheiten. Erst nach dem Scheitern der Tauschpläne wurde seine Regierung in Bayern bedeutsam. 1784 verbot er alle Vereinigungen, die ohne ausdrückliche landesherrliche Erlaubnis gegründet worden waren. 1785 wurde dieses Verbot durch ein Edikt erneuert, in dem namentlich die Illuminaten und die Freimaurer als „landesverräterisch“ und „religionsfeindlich“ genannt wurden. […] Karl Theodors Maßnahmen hatten ihre Schwerpunkte in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Wohlfahrt und Bildung. […] Nach der Französischen Revolution von 1789 und dem Verlust seiner Stammlande verschärfte er den Kampf gegen die Illuminaten. Die letzten Jahre seiner Regierungszeit waren von Überwachung und obrigkeitsstaatlichem Druck bestimmt. Auf seine Initiative hin entstand in München unter anderem auch der Englische Garten. An seinen Namen erinnern heute noch das Karlstor und der Karlsplatz (Stachus). Im 75. Lebensjahr stehend, starb der Kurfürst am 16. Februar 1799 an den Folgen eines vier Tage zuvor erlittenen Schlaganfalls. […] Da er trotz seiner zwei Ehen keinen Thronfolger hinterließ, folgte ihm 1799 Herzog Maximilian IV. Joseph von Pfalz-Zweibrücken als Kurfürst nach.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Theodor_Pfalz_und_Bayern)
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Zustand

Der sehr dekorative Druck besteht aus 4 Seiten Büttenpapier im Format 21 x 33 cm (Folio). Die ersten beiden Seiten sind mit dem in Fraktur gesetzten Text bedruckt, die Seiten 3 und 4 sind leer. Die unbeschnittene Originalverordnung ist für das Alter des Blattes ausgezeichnet erhalten. Es gibt auf der Titelseite lediglich einen kleinen braunen Flecken (vermutlich vom Sigellack). Das Blatt ist mit drei Faltknicken überliefert.
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