Rarität um 1867: Petition der pfälzischen Bierbrauer an den König von Bayern mit der sie ihn ersuchen, auf die geplante Einführung einer Malzsteuer in der Pfalz zu verzichten.

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Vollständiger Titel und bibliografische Daten der Petition:

Allerdurchlauchtigster Grossmächtigster König!
Allergnädigster König und Herr!
Allerunterthänigste Vorstellung der Bierbrauererei-Besitzer der Pfalz,
die Einführung des Malzaufschlags in der Pfalz betreffend.
[Die Petition endet mit der Bitte:]
Die allerunterthänigst unterzeichneten Bierbrauer der Pfalz stellen daher in ihrem wie im allgemeinen Interesse an Ew. Königliche Majestät die allerehrfurchtsvollste Bitte: Allerhöchst Dieselben wollen befehlen, dass von der Einführug des Malzaufschlags Umgang genommen werde.
Euer Königlichen Majestät allerunterthänigst treugehorsamste
(Folgen 78 Unterschriften.)
Druck von Daniel Kranzbühler in Speyer. (o. J.)
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- Der Malzaufschlag in Bayern -
Die neue Steuerart des "Malzaufschlags" wurde im Königreich Bayern am 24. September 1806 eingeführt und bildete in der Folgezeit das Vorbild für diverse Formen der Bierbesteuerung auch in den übrigen deutschen Staaten. Zunächst nur in den altbayerischen Bezirken des Königreichs Bayern geltend, wurde die staatliche Malzbesteuerung später auch auf die durch den Wiener Kongreß neu hinzu gekommenen bayerischen Landesteile ausgedehnt. In den folgenden Jahrzehnten erfuhr die Bierbesteuerung sodann zahlreiche Modifizierungen und Erhöhungen und 1867 plante die Bayerische Kammer der Abgeordneten (Landtag), den Malzaufschlag auch in der linksrheinischen Pfalz, die bisher davon ausgenommen war, einzuführen. Sehr wahrscheinlich gehört diese Petition, die nicht explizit datiert ist, in diesen Kontext. Mit ihr wollten die pfälzischen Bierbrauer diese Steuer u. a. mit dem Argument verhindern, dass "der Preis des halben Liters (bayerische Halbe) sich nicht höher stellen darf, als 3 kr., wenn es bei der arbeitenden Klasse, dem Militär und dem niederen Handwerksstande Abnahme finden soll. Um diesen Preis kann es aber unter der Herrschaft des Malzaufschlages nicht mehr abgegeben werden." (S. 3 der Petition)
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Zustand

Es handelt sich hier um eine achtseitige, ungebundene Druckschrift im Format 21 x 27,3 cm ohne Umschlag: Titelseite und Rückseite mit lichtgebräunten Rändern, linker Rand mit Heftlöchern, alle Seiten aber sonst sauber und ohne Beschädigungen. Insgesamt sind die acht noch nicht aufgeschnittenen Druckseiten in sehr gutem Zustand.
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