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Zweiseitiger getippter und signierter Brief von Prof. Theodor W. Adorno.

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oldthing-Nummer: 31175073
| Lagernummer: Messe214

Brief von Th. W. Adorno an den Rechtsanwalt und Notar Arthur Prinz (Berlin) vom 14.Febr. 1963. Adorno beantwortet in diesen Brief offensichtlich eine Anfrage des Rechtsanwaltes Arthur Prinz zu den Urheberrechten der Schriften Walter Benjamins. Dazu Adorno: \\\\\\\'\\\'\\\\\\\'\\\'[..] Ich möchte Sie darüber informieren, daß ich der literarische Testamentsvollstrecker von Walter Benjamin bin. [..] und den Ansprüchen seines Sohnes [Stefan Rafael Benjamin] an diesen Urheberrechten. [..] Aber mit Rücksicht auf die wahrlich gerechtfertigten Ansprüche seines Sohnes kann man gar nicht deutlich genug reden. Was der deutsche Geist durch den Tod Benjamins verloren hat, läßt sich schlechterdings nicht wiedergutmachen; darum sollte man wenigstens versuchen, soweit es nur irgend möglich ist, seinem Erben das Seine zukommen zu lassen. Ich bin jederzeit bereit, diese meine Ansicht vor Behörden zu vertreten und zu erhärten. [..]\\\\\\\'\\\'\\\\\\\'\\\'. Die Schriften Walter Benjamins erschienen im renommierten Suhrkamp Verlag. Siegfried Unseld, der Herausgeber hat den Erben jahrelang zu wenig Tantiemen ausbezahlt (siehe dazu: Der Spiegel vom 9.10.1989). Beigeben: Walter Benjamin: Schriften. Frankfurt am Main, Suhrkamp 1955. 2 Bände.

Zustand

Zwei Din A4 Bögen mit dem gedruckten Briefkopf Theodor W. Adorno. Diese oben links einmal geheftet sowie seitlich gelocht. Erstes Blatt mit Eingangsstempel RA Arthur Prinz. Der Brief zu zwei Seiten besteht neben dem Adress-Anschreiben aus 6 Absätzen zu insgesamt 47 Zeilen. Er ist am Ende handschriftlich mit \\\\\\\'\\\'\\\\\\\'\\\'Theodor W. Adorno. o Professor der Philosophie\\\\\\\'\\\'\\\\\\\'\\\' unterzeichnet. Gefaltet, gelocht und am Rand etwas vergilbt - Ordentliche Erhaltung des interessanten Briefes.

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