1824: Dienstanweisung für die Schätzmänner in Hypothekensachen, zur Vorbereitung der in Bayern ab 1826 eingeführten Hypothekenbücher.

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Exakter Titel und bibliografische Daten der Broschüre:

Instruction für die
Schätzungen und Schätzmänner
in Hypothekensachen.
Beilage V. zu der Instruction über den Vollzug
des Hypothekengesetzes vom 1. Junius 1822.
München 1824.
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Die Einführung der Hypothekenbücher in Bayern geht einher mit der Kataster-Uraufnahme von 1808 bis 1853, die durch die französischen Truppen Napoleons, die genaue militärische Karten brauchten, veranlasst worden war. Zudem waren durch die Bayerischen Verfassungen von 1808 und 1818 Adelsprivilegien beseitigt und die Bürger rechtlich gestärkt worden. Hinzu kamen die erheblichen Gebietszuwächse der napoleonischen Zeit, die eine gerechte steuerliche Erfassung des Grundbesitzes im Königreich erschwerten. König Max I. Josef hatte bereits 1808 eine „Steuer-Kataster-Kommission“ gründen lassen, die den Auftrag hatte, ganz Bayern und die Grundbesitzverhältnisse zu vermessen und kartographisch zu erfassen. Das von der Regierung initiierte Gesetzgebungsverfahren für ein Hypothekengesetz wurde 1822 vom Bayerischen Landtag als einziges Gesetzt erfolgreich behandelt:
„Der Landtag von 1822 ist nicht besonders ertragreich. […] Die Kammer der Abgeordneten ist mehrheitlich bestrebt, die Regierung nicht zu provozieren. Die Abgeordneten zeigen ihr Wohlverhalten, indem sie die gleichen Personen zum Ersten und Zweiten Präsidenten wählen, die 1819 bereits die Zustimmung des Königs gefunden haben (Sebastian Freiherrn Schrenck von Notzing und Johann Adam Seuffert); insbesondere Schrenck versteht es, im Sinne der Regierung Diskussionen so zu lenken oder Anträge so zu unterbinden, dass die führenden oppositionellen Abgeordneten (z.B. Franz Ludwig von Hornthal) nicht allzu viel Gelegenheit haben, die Regierung anzugreifen. […] In seiner Thronrede […] kündigt der König einen Entwurf zu einem Strafgesetzbuch an, das aber nicht von diesem Landtag zu erledigen sei. Eine Reihe von Gesetzentwürfen solle die wirtschaftliche „Wohlfahrt“ seines Volkes befördern: der im vorigen Landtag unerledigt gebliebene Entwurf eines Hypothekengesetzes sowie Entwürfe zur Förderung des Privatkredits und der Landwirtschaft („Landescultur“), zu denen im weiteren Verlauf ein Entwurf zur Einführung einer Nationalbank hinzu kommt. Von den Regierungsvorlagen ist nur dem Hypothekengesetz - nach Abänderungen, welche die Regierung akzeptiert - Erfolg beschieden. Die Nationalbank scheitert an den uneinheitlichen Vorstellungen der Abgeordneten. Das „Landeskulturgesetz“ bleibt liegen; die Abgeordneten glauben, dass ihre Änderungswünsche ohnehin von der Regierung nicht angenommen würden. Erfolge für die Regierung stellen die von der Mehrheit angenommene Rechnungslegung des Finanzministers dar sowie die parlamentarische Zustimmung, dass der Staat die Schulden der ehemaligen Reichsstädte und reichsunmittelbaren Fürsten übernimmt; allerdings muss die Regierung ein Defizit von 5 Millionen Gulden eingestehen. Im Parlament behandelte Anträge betreffen den Wunsch nach Einführung eines Zivilgesetzbuches und einer Zivilprozessordnung. Andere Anträge betreffen das Gewerbswesen, zumal die Wiedereinführung des Zunftzwangs. Dabei kommt es zu heftigen antisemitischen Äußerungen (z.B. gegen „jüdische Wucherer“); es werden aber auch Stimmen laut, die sich für bürgerliche Gleichstellung und eine Verbesserung der Lage der Juden einsetzen.“ (Quelle: http://www.hdbg.de/parlament/content/ltDetail.php?id=2)
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Zustand

Die gelumbeckte Broschüre mit 15 in Fraktur gesetzten Seiten ohne Einband im Format 12,3 x 19,9 cm mit blauem Papierrücken ist, gemessen am Alter, in einem sehr guten Zustand: saubere, leicht gewellte Titelseite (s. Scan), die Rückseite ebenfalls sauber und leicht gewellt; Textblock mit fester Bindung, sauber und ohne Anstreichungen oder Beschädigungen (s. Scans)
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